Wettgewinne in der Schweiz: Freibetrag, Verrechnungssteuer und was bleibt davon wirklich

Updated Oktober 2026
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Eine breite Wette, die Quote 2.00, der Einsatz CHF 100 – das ist eine Auszahlung von CHF 200, wenn sie sitzt. Solche Gewinne landen in der Regel unter dem Freibetrag und sind steuerfrei. Erst wenn ein einzelner Gewinn den Freibetrag übersteigt, greift die Verrechnungssteuer von 35 % auf den darüberliegenden Teil. Der Bundessteuer-Freibetrag beträgt ab dem 1. Januar 2026 CHF 1’071’000; kantonal gelten andere Werte.

Die Fassade eines Sandsteingebäudes mit hohen Fenstern im weichen Licht des Vormittags, davor ein leerer Platz.
Gewinne aus Grossspielen (zum Beispiel Zahlenlotto und Sportwetten) unterliegen der Einkommenssteuer erst ab dem Steuerfreibetrag.

Stand: 19. Oktober 2026 · Geprüft gegen die Angaben der ESTV (Eidg. Steuerverwaltung), der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und der Geschäftsberichte 2025 von Swisslos und Loterie Romande.

Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf – und was das mit der Besteuerung zu tun hat

Die Schweiz hat den Markt für Sportwetten zweigeteilt. Zwei Veranstalterinnen teilen sich das Inland: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide Organisatorinnen führen die Wetten unter einer Bewilligung nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) durch und stehen unter der Aufsicht der Gespa. Der Kreis ist absichtlich klein: das Konkordat lässt nach Art. 19 BGS nur zwei landesweite Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten zu.

Was bedeutet das für jemanden, der eine Wette platziert? Wer bei einem anderen Anbieter setzt – etwa einem ausländischen Buchmacher mit Lizenz aus Curaçao oder Malta –, spielt bei einem Anbieter, der in der Schweiz keine Bewilligung hat. Das ist keine akademische Frage. Ausländische Wetten fallen unter andere Steuerregeln, und im Streitfall greift das schweizerische Spielerschutzsystem beim Veranstalter leer durch, der sich nicht an die Gespa hält.

Für die Besteuerung eines Gewinns gilt eine einfache Grundregel:

Der Rest des Artikels baut auf dieser Grundregel auf: zuerst der Spielerschutz, dann die Vergleichstabelle der Anbieter, dann der Überblick über Freibetrag und Verrechnungssteuer, dann die Rechtslage im Detail.

Spielerschutz und was ein hoher Gewinn daran nicht ändert

Ein Gewinn, der den Freibetrag reisst, ändert nichts an den Schutzregeln. Wer in der Schweiz bei einem bewilligten Anbieter wettet, hat sich vor der ersten Teilnahme mit Verlustlimiten zu registrieren.

Eine Parkbank unter einer Kastanie im Herbst, auf dem Kiesweg liegen gelbe Blätter.
Die Spielsuchtabgabe von Swisslos beträgt 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags (2025: CHF 3'863'790).

Bei Sporttip sind das drei Limiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, bei Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung tritt sofort in Kraft. Eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – die Karenzzeit ist in den Teilnahmebedingungen festgeschrieben. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen. Wer die Limite überschreitet, kann die geplante Erhöhung nicht ohne Wartezeit durchsetzen.

Daneben steht eine zweite Schutzschiene: die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren – ohne Aufhebung vor Fristablauf. Wer sich für eine unbefristete Sperre entscheidet, wird in einem schweizweiten Register eingetragen. Dieses Register gilt auch für Casinos und Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Vom Spiel ausgeschlossen ist, wer überschuldet ist, für spielsuchtgefährdet gehalten wird oder sich für eine Selbstsperre entschieden hat (Art. 80–82 BGS). Wer eine Selbstsperre aufheben will, muss drei Monate warten (Art. 84 VGS); eine Fachstelle ist einzubeziehen. Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Für die Person, die einen hohen Gewinn erzielt, heisst das: Die Selbstsperre lässt sich nicht mit Hinweis auf den Gewinn aufheben, und die registrierten Limiten laufen weiter. Wer das Gefühl hat, mit dem Gewinn nicht umgehen zu können – was ein reales Risiko ist, gerade bei einer Summe, die den Freibetrag reisst –, findet bei Sucht Schweiz und den kantonalen Fachstellen Anlaufstellen. Die Eidg. Steuerverwaltung weist Steuerfragen an die kantonalen Steuerverwaltungen, Fragen zur Verrechnungssteuer an ihre eigene Adresse ([email protected]).

Die Schutzregeln greifen nur bei den bewilligten Veranstalterinnen. Ausländische Anbieter sind an das schweizerische Register nicht angeschlossen. Wer dort spielt, hat im Streitfall keinen Schweizer Schutz – und im Vollstreckungsfall droht die Beschlagnahmung von Einsätzen und Gewinnen, weil das Organisieren bewilligungsloser Wetten nach Art. 130 BGS mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren und Busse bestraft wird.

Anbieter im Vergleich: was die zwei bewilligten Veranstalterinnen von den ausländischen Angeboten trennt

Die Vergleichstabelle ordnet die Anbieter nach ihrer Bewilligungslage in der Schweiz. Das entscheidende Kriterium ist nicht die Anzahl Wettmärkte oder die Höhe der Quoten, sondern die Frage, ob der Anbieter nach dem BGS überhaupt Sportwetten in der Schweiz anbieten darf. Wer bei einem bewilligten Anbieter spielt, nimmt am System der Gespa teil: Verlustlimiten, Spielsperre, Verrechnungssteuerabzug bei Auszahlung. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, verlässt dieses System. Die Verrechnungssteuer fällt dort nicht an – die kantonale Einkommenssteuer aber praktisch immer.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter oder ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Swisslos-Produkt (Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS); Aufsicht durch die Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Produkt Sporttip; Vertragsgebiet: Deutschschweizer Kantone, Tessin, Liechtenstein
Loterie Romande Jouez Sport Produkt der Loterie Romande (Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS); Aufsicht durch die Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne; Produkt Jouez Sport; Vertragsgebiet: FR, GE, JU, NE, VD, VS
Sportaza ohne Schweizer Bewilligung Lizenzlage laut eigenen Angaben; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
DirectionBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenzlage laut eigenen Angaben; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Roobet ohne Schweizer Bewilligung Lizenzlage laut eigenen Angaben; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
BC Game ohne Schweizer Bewilligung Lizenzlage laut eigenen Angaben; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
BetFury ohne Schweizer Bewilligung Lizenzlage laut eigenen Angaben; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Cloudbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenzlage laut eigenen Angaben; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
IviBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenzlage laut eigenen Angaben; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung Lizenzlage laut eigenen Angaben; in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS)

Hinter dieser Tabelle liegt eine klare Trennlinie. Die zwei bewilligten Veranstalterinnen führen nicht zwei Marken ein und desselben Konzerns, sondern zwei voneinander unabhängige Genossenschaften, deren Gewinne vollständig in die kantonalen Fonds und an die Stiftung Sportförderung Schweiz fliessen. Swisslos hat 2025 aus Lotterien und Sportwetten insgesamt CHF 562 Mio. Reingewinn verteilt, CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Wer bei Swisslos wettet, finanziert mit einem Teil des Bruttospielertrags auch die Spielsuchtabgabe – 0.5 %, also 2025 CHF 3’863’790.

Die acht ausländischen Anbieter in der Tabelle zeigen, womit Schweizer Spielende rechnen müssen, wenn sie auf ausländische Plattformen ausweichen. Sie alle haben in der Schweiz keine Bewilligung. Sie sind nicht an das Register für Spielsperren angeschlossen. Sie sind nicht auf der Sperrliste der Gespa, weshalb ihre Domains in der Schweiz über DNS gesperrt werden können; die Liste wird laufend aktualisiert und enthielt Ende 2025 671 Domains. Beschlagnahmungen von Spielerkonten kommen vor. Für steuerliche Fragen gibt es keine Schweizer Anlaufstelle.

Verdikt: Wer in der Schweiz lebt und auf den Schutz des BGS Wert legt – Verlustlimiten, Spielsperre, Rückforderung der Verrechnungssteuer, korrekte Auszahlung über ein Schweizer Bankkonto – hat heute keine Auswahl: es führt kein Weg an Swisslos Sporttip oder Loterie Romande Jouez Sport vorbei, je nach Wohnkanton. Wer ausländische Anbieter nutzt, handelt sich dafür ein anderes Steuerregime ein – bei ausländischen Grossspielen ist jeder Gewinn, unabhängig von der Höhe, vollumfänglich steuerbares Einkommen nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau – und nimmt das Risiko fehlender Sperre und fehlender Schweizer Aufsicht in Kauf.

Die Grundlagen: Freibetrag, Verrechnungssteuer und Einsatzabzug im Überblick

Die Besteuerung von Wettgewinnen in der Schweiz folgt einer zweistufigen Logik. Bis zum Freibetrag bleibt der Gewinn steuerfrei, oberhalb des Freibetrags greift die Verrechnungssteuer. Beide Werte sind nicht in den Wettquoten versteckt, sondern werden in der Auszahlung sichtbar – Swisslos zieht die Verrechnungssteuer auf den steuerbaren Anteil bei der Auszahlung ab und stellt einen Verrechnungssteuerausweis aus.

Ein Sparglas mit Münzen steht auf einer sonnigen Fensterbank in einer Küche.
Der Steuerfreibetrag bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer auf Gewinne aus Grossspielen betrug CHF 1'000'000 (2019 bis 2022), CHF 1'038'300 (2023), CHF 1'056'600 (2024).

Die Freibeträge sind gestaffelt: ein gemeinsamer Freibetrag gilt für die direkte Bundessteuer und die Verrechnungssteuer, ein separater Freibetrag gilt für die Staats- und Gemeindesteuern des Wohnsitzkantons. Beide sind jedes Jahr neu festzusetzen, weil sie nach Art. 24 Bst. ibis DBG an die kalte Progression angepasst werden. Der Ausgleich orientiert sich am Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode (VKP).

Steuerperiode Freibetrag Bund und Verrechnungssteuer
2019–2022 CHF 1’000’000
2023 CHF 1’038’300
2024 CHF 1’056’600
2025 CHF 1’070’400
ab 1. Januar 2026 CHF 1’071’000

Auf kantonaler Ebene unterscheiden sich die Freibeträge stärker. Die ESTV-Übersicht für die Steuerperiode 2024 weist verschiedene Werte aus – unter anderem CHF 1’030’000, CHF 1’033’000, CHF 1’037’000, CHF 1’054’600 und CHF 1’056’600 – je nach Kanton. Im Kanton Thurgau liegt der Freibetrag für die Staats- und Gemeindesteuern für 2026 bei CHF 1’000’000, während die direkte Bundessteuer CHF 1’071’000 anwendet. Wer einen grenznahen Gewinn erzielt, sollte den für seinen Wohnsitzkanton geltenden Freibetrag nachschlagen, bevor die Auszahlung kommt.

Was die Verrechnungssteuer konkret heisst: Wenn ein einzelner Gewinn über dem Freibetrag liegt, ist nur der darüberliegende Teil steuerbar – nicht der gesamte Gewinn. Bei einem Gewinn von CHF 1’200’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind also CHF 200’000 steuerbar, auf die Swisslos 35 % Verrechnungssteuer abzieht (CHF 70’000). Der abgezogene Betrag wird nicht vom steuerbaren Einkommen abgezogen, sondern kann über die Steuererklärung zurückgefordert werden: man deklariert den Gewinn und stellt einen Rückerstattungsantrag. Der Ausweis, den Swisslos bei der Auszahlung ausstellt, dient als Beleg.

Die direkte Bundessteuer kennt zusätzlich den Einsatzabzug: Bei Grossspielen wie Sportwetten lassen sich Einsätze bis zu 5 % des Gewinns abziehen, höchstens aber CHF 5’300 (Steuerperiode 2024) beziehungsweise CHF 5’400 (2025) und höchstens bis zum Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne (Art. 33 Abs. 4 DBG). Für die Staats- und Gemeindesteuern im Kanton Thurgau gilt pauschal 5 % je steuerbarem Gewinn, höchstens CHF 5’000, ohne Abzug effektiver Kosten. Der Einsatzabzug ist damit gedeckelt und greift nur, wenn im entsprechenden Wettbewerb wirklich Gewinne entstanden sind.

Beispielrechnung: ein Gewinn von CHF 200’000 über dem Freibetrag

Eine Person wettet bei Sporttip mit einem Einsatz von CHF 100 auf eine Einzelwette mit der Quote 2.00. Bei einem angenommenen Gewinn von CHF 1’200’000 (über dem Freibetrag 2026 von CHF 1’071’000) ergibt sich Folgendes:

Die Rechnung zeigt zwei Effekte zugleich: Die Verrechnungssteuer ist auf den Teil oberhalb des Freibetrags beschränkt – wer den Freibetrag deutlich reisst, zahlt auf den vollen übersteigenden Betrag. Und der Einsatzabzug ist so gedeckelt, dass er bei grossen Gewinnen kaum ins Gewicht fällt; nur ein Bruchteil der tatsächlichen Wetteinsätze wird abgezogen. Bei einem typischen Wetter, der seinen Einsatz von CHF 100 verzinst zurückbekommt, ist die Frage ohnehin praktisch belanglos: solange der Gewinn unter dem Freibetrag bleibt, fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an.

Was die ausländischen Anbieter von den bewilligten Veranstalterinnen trennt

Die zwei bewilligten Anbieter führen den Schweizer Markt klar; die ausländischen Anbieter sind keine Varianten davon, sondern stehen ausserhalb des Systems. Daraus folgen vier harte Unterschiede.

Bewilligung und Schutz. Swisslos und Loterie Romande verfügen über eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS. Anbieter wie Sportaza, DirectionBet, Roobet, BC Game, BetFury, Cloudbet, IviBet und Fezbet haben in der Schweiz keine Bewilligung. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Der Schutzmechanismus – Verlustlimiten, Spielsperre, zentrale Datenbank – gilt nur für die bewilligten Anbieter.

Identitätsprüfung. Wer bei Swisslos online wettet, muss mindestens 18 Jahre alt sein, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet haben, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Auszahlungen gehen nur auf ein Konto im Namen des Spielenden (Art. 50 Abs. 2 VGS). Ausländische Anbieter haben diese Pflichten nicht – sie verlangen oft nur eine E-Mail und ein Passwort.

Auszahlung. Bei Sporttip geht die Auszahlung über ein Schweizer Bankkonto; die Verrechnungssteuer auf den steuerbaren Teil ist bereits abgezogen. Ausländische Anbieter zahlen auf unterschiedlichen Wegen aus, in manchen Fällen in Kryptowährungen. Für die Verrechnungssteuer fällt dort nichts an – die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt solche Gewinne aber unabhängig von der Höhe als vollumfänglich steuerbares Einkommen.

Anonymität. Schweizer Buchmacher verlangen eine verifizierte Identität. Eine Wettgewinn-Auszahlung bleibt nachvollziehbar. Ausländische Anbieter operieren mitunter vollständig in Kryptowährungen und ohne Personenbezug. Daraus folgt nicht, dass die Anbieter gut oder schlecht sind, sondern dass das Schweizer System bei einer Auszahlung wegen Spielsuchts oder Pfändungen anders greift.

Die Seite der Besteuerung verschiebt sich also. Bei einem bewilligten Anbieter in der Schweiz ist ein typischer Wettgewinn unter dem Freibetrag komplett steuerfrei. Bei einem ausländischen Anbieter ist derselbe Gewinn in den meisten Kantonen sofort steuerbares Einkommen, ohne Freibetrag. Eine Person, die einzelne Wetten bei einem ausländischen Anbieter platziert, sollte die Gewinne sauber dokumentieren und in der Steuererklärung deklarieren.

Wie die Rechtslage die Besteuerung trägt

Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) fasst Sportwetten unter den Begriff des Grossspiels (Art. 3 lit. c und e). Eine Bewilligung besteht aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Die Geltung ist ausdrücklich auf die Schweiz beschränkt (Art. 4 BGS). Die Aufsicht liegt bei der Gespa – Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern –, nicht bei der ESBK, die nur Spielbanken beaufsichtigt.

Aufgrund des Konkordats wurde der Kreis der Organisatorinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Die beiden Organisatorinnen teilen sich das Inland geografisch auf:

Was darf gewettet werden? Nur Sportereignisse aus einer geschlossenen Liste – die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen, zuletzt aktualisiert am 10. September 2026. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind nicht erlaubt. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie gelistet sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind; Rangwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Eckball- oder Kartenmärkte führt die Liste ebenso wenig wie eine Esports-Rubrik. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Live-Wetten sind zulässig, vor dem Spiel und live, soweit eine entsprechende Bewilligung vorliegt. Cash-out ist nicht speziell geregelt; bei Sporttip ist voller Cash-out für Einzel-, Kombi- und Langzeitwetten möglich, aber nicht für jeden Markt garantiert.

Was auf Spielerebene zu beachten ist, ergibt sich aus dem BGS und der VGS:

Einsatzabzug: was die direkte Bundessteuer zulässt

Der Einsatzabzug bei der direkten Bundessteuer ist für Grossspiele gesetzlich geregelt (Art. 33 Abs. 4 DBG). Es lassen sich Einsätze bis zu 5 % des Gewinns abziehen, höchstens CHF 5’400 im Jahr 2025, höchstens CHF 5’300 im Jahr 2024, höchstens bis zum Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne. Für die Staats- und Gemeindesteuern im Kanton Thurgau gilt pauschal 5 % je steuerbarem Gewinn, höchstens CHF 5’000, ohne Abzug effektiver Kosten. Wer viele kleine Einsätze macht, aber nur einen grossen Gewinn einfährt, kann den Einsatzabzug oft nur teilweise nutzen – die Obergrenzen sind im Verhältnis zu grossen Gewinnen niedrig.

Wer nichts bezahlen muss – und wer trotzdem zahlt

Drei Konstellationen sind klar:

Die Konstellation, in der die Verrechnungssteuer nicht zurückgeholt wird, ist selten: sie tritt ein, wenn die ausländischen Erträge die übliche Schwelle des steuerbaren Einkommens nicht erreichen oder wenn der Antrag nicht gestellt wird. Personen, die einen grenznahen Gewinn erzielen, sollten den Freibetrag ihres Kantons prüfen, weil die kantonale Schwelle unter dem Bundeswert liegen kann.

Wie die Schweizer Sportwetten konkret funktionieren

Sporttip: der Anbieter für die Deutschschweiz

Swisslos betreibt Sporttip seit Jahren als Veranstalterin eigener Wetten. Online-Teilnahme setzt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet voraus. Die Einsatzlimiten sind Teil der Spielregeln: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- und Kombiwette, höchstens CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann die Limite jederzeit ohne Angabe von Gründen anpassen, eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Höchstsumme, die sich vor jeder Teilnahme als Verlustlimite setzen lässt, liegt bei CHF 9’999 für 30 Tage, bei Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000.

Wetten, die angeboten werden, sind Wetten auf konkrete Sportereignisse aus der Gespa-Liste. Die Quoten werden von Swisslos selbst festgelegt; das Quotenniveau anderer Anbieter ist nicht geschuldet. Bei Gewinnen über dem Freibetrag zieht Swisslos 35 % Verrechnungssteuer direkt ab und stellt einen Verrechnungssteuerausweis aus. Wer in einem Block unter dem Freibetrag bleibt, sieht auf der Auszahlung nichts abgezogen.

Der Schweizer Reingewinn fliesst in die kantonalen Fonds und in den Sport. Für 2025 hat Swisslos CHF 562 Mio. verteilt, davon CHF 109 Mio. aus den Sportwetten. Zusätzlich fliessen 0.5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten als Spielsuchtabgabe – 2025 waren das CHF 3’863’790, die wiederum in die Prävention fliessen.

Jouez Sport: der Anbieter für die Romandie

Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Online-Teilnahme ist auf Personen mit Wohnsitz in FR, GE, JU, NE, VD oder VS beschränkt. Die Loterie Romande betreibt 2’350 Verkaufsstellen in der Romandie und beschäftigt 221 Mitarbeitende, Sitz in Lausanne (Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne).

Die Mechanik entspricht Sporttip: bewilligte Sportarten nach Gespa-Liste, Verrechnungssteuer auf Anteil über dem Freibetrag, schweizweites Sperrregister für Spielsperren. Wer im Vertragsgebiet wohnt, kann sich online registrieren. Für die wettmechanischen Details (Einsatzlimiten, Mindestquoten) gelten die jeweiligen Spielregeln.

Ausländische Anbieter: Sportaza, DirectionBet, Roobet, BC Game, BetFury, Cloudbet, IviBet, Fezbet

Diese acht Marken sind in der Vergleichstabelle enthalten, weil Schweizer Spielende auf sie stossen und weil die Frage, wie sie zur Schweizer Steuerpraxis stehen, eine praxisrelevante Frage ist. Keiner dieser Anbieter hat eine Schweizer Bewilligung. Eine Lizenz aus einem anderen Land – Curaçao, Malta oder anderswo – hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Die Betreiber sind nicht an das schweizerische Spielersperregister angeschlossen, ihre Domains können von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und per DNS in der Schweiz blockiert werden. Wer dort spielt, kann seinen Gewinn nicht im Rahmen der Verrechnungssteuer abrechnen – die Verrechnungssteuer wird nur auf Gewinne aus bewilligten Grossspielen erhoben. Die kantonale Steuerpraxis behandelt ausländische Gewinne als vollständig steuerbares Einkommen.

Für die Besteuerung folgt daraus: jede Auszahlung von einem ausländischen Anbieter ist steuerlich relevant, weil sie in der Schweiz deklariert werden muss. Wer einzelne Gewinne erzielt, die das ganze Jahr über vielleicht nur ein paar Hundert Franken betragen, kann sich zwar mit dem Argument trösten, dass das steuerbare Einkommen unter der Freibetragsgrenze bleibt – aber rechtlich ist der Gewinn steuerbar, sobald er aus einer ausländischen Grossspiel-Quelle stammt, und die Deklaration ist Pflicht. Hinzu kommen praktische Fragen: Wie dokumentiert man einen Gewinn, der in einer Kryptowährung ausgezahlt wurde? Wie wird der Wechselkurs zum Zeitpunkt der Auszahlung nachgewiesen? Das sind Fragen, die jeder selbst klären muss.

Verdikt: Wer eine Wette platziert, sollte sich die Frage stellen, ob die Quote den Aufwand einer ausländischen Plattform wert ist. Bei typischen Wettgewinnen – einige Hundert Franken, weit unter dem Freibetrag – ist die Quotenverbesserung meist klein gegenüber dem Aufwand der steuerlichen Deklaration. Bei einem grossen Gewinn, der den Freibetrag reisst, fällt die Verrechnungssteuer bei einem Schweizer Anbieter sofort an und ist über die Steuererklärung zurückholbar – bei einem ausländischen Anbieter fällt sie nicht an, dafür aber die kantonale Einkommenssteuer auf den vollen Betrag.

Die Mechanik hinter der Auszahlung

Warum die Verrechnungssteuer bei der Auszahlung sichtbar wird

Bei Swisslos wird die Verrechnungssteuer bereits beim Auszahlungsvorgang abgezogen – die Spielende sieht auf der Abrechnung den abgezogenen Betrag und den ausbezahlten Rest. Der Mechanismus folgt Art. 20 des Verrechnungssteuergesetzes: der Schuldner der steuerbaren Leistung (hier: der Veranstalter) muss die Steuer entrichten, indem er sie an der Quelle abzieht. Bei einem Gewinn von CHF 1’050’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind CHF 50’000 steuerpflichtig; abgezogen werden CHF 17’500 (35 % auf CHF 50’000). Der Verrechnungssteuerausweis wird ausgestellt und sollte mit der Steuererklärung eingereicht werden.

Drei Punkte, die oft übersehen werden:

Wer den Gewinn überhaupt bekommt

Die Auszahlungsbedingungen sind eindeutig. Gewinne und Restguthaben werden nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen in Kryptowährungen existieren bei den bewilligten Anbietern nicht. Das heisst: wer keine Schweizer Bankverbindung hat, kann sich nicht online registrieren. Wer beim Login die Identität nicht vollständig verifiziert, kann Gewinne nicht auszahlen lassen. Das klingt restriktiv, schützt aber den Spielenden: jederzeit nachvollziehbare Geldflüsse erleichtern die Rückforderung der Verrechnungssteuer, die Pfändungssicherheit und den Spielerschutz.

Warum eine separate Steuererklärung nötig ist

Wer einen grossen Gewinn erzielt, bekommt von der Veranstalterin einen Verrechnungssteuerausweis. Ohne den Antrag in der Steuererklärung wird die einbehaltene Verrechnungssteuer nicht automatisch zurückgezahlt – sie verfällt nicht, sondern bleibt beim Bund, bis die Deklaration erfolgt. Die einfachste Vorgehensweise:

  1. Verrechnungssteuerausweis beim Auszahlungsvorgang sichern (Ausdruck oder digital).
  2. Gewinn in der Steuererklärung für das entsprechende Jahr deklarieren – dort als Einkommen aus Grossspielgewinn, getrennt von Erwerbseinkommen.
  3. Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer im selben Formular oder im separaten Verfahren der ESTV stellen.

Die Steuererklärung läuft über die kantonale Steuerverwaltung. Fragen zur Verrechnungssteuer beantwortet die ESTV selbst ([email protected]). Wer unsicher ist, ob der Freibetrag im konkreten Fall überschritten wird, kann bei der kantonalen Steuerverwaltung nachfragen – sie kennen die Regelung des Wohnsitzkantons.

Häufige Fragen

Sind Gewinne aus Sportwetten in der Schweiz steuerfrei?

Ja – bis zum Freibetrag pro einzelnem Gewinn. Der Bundessteuer-Freibetrag beträgt ab dem 1. Januar 2026 CHF 1’071’000 und ist identisch mit dem Freibetrag für die Verrechnungssteuer. Darüberliegende Gewinnanteile werden mit 35 % Verrechnungssteuer belastet; diese ist über die Steuererklärung zurückforderbar. Kantonal gelten teilweise andere Freibeträge, weshalb der kantonale Wert zusätzlich zu prüfen ist.

Wie hoch ist der Freibetrag, und weshalb unterscheidet er sich je nach Kanton?

Der Bundessteuer-Freibetrag wird jährlich an die kalte Progression angepasst. Ab 2026 liegt er bei CHF 1’071’000, zuvor bei CHF 1’070’400 (2025) und CHF 1’056’600 (2024). Kantone legen eigene Freibeträge für die Staats- und Gemeindesteuern fest, die je nach Kanton zwischen rund CHF 1’000’000 und über CHF 1’070’000 liegen. Die unterschiedlichen Werte spiegeln unterschiedliche Steuergesetze; eine pauschale «Schweiz-Regel» gibt es nicht.

Was geschieht mit dem Teil eines Gewinns über dem Freibetrag, und wie funktioniert die Verrechnungssteuer von 35 %?

Nur der Teil eines einzelnen Gewinns, der über dem Freibetrag liegt, ist steuerbar. Bei einem Gewinn von CHF 1’200’000 und einem Freibetrag von CHF 1’071’000 (2026) sind CHF 129’000 steuerbar. Swisslos zieht 35 % Verrechnungssteuer auf diesen Teil direkt bei der Auszahlung ab und stellt einen Verrechnungssteuerausweis aus. Dieser Ausweis dient als Beleg für die Rückerstattung über die Steuererklärung; die Verrechnungssteuer ist keine definitive Steuer, sondern eine Quellensteuer mit Rückforderungsmechanismus.

Sind Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung ebenfalls steuerfrei?

Nein – nicht in der Form, wie es Inland-Gewinne sind. Ausländische Wettgewinne unterliegen keiner Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des BGS von der Verrechnungssteuer erfasst sind. Die kantonale Steuerpraxis behandelt sie aber als vollumfänglich steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Konkret: ein Gewinn von CHF 50’000 von einem ausländischen Buchmacher ist steuerbares Einkommen, ohne Freibetrag und ohne die Möglichkeit der Verrechnungssteuer-Rückforderung. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, sollte Auszahlungen sauber dokumentieren und die Gewinne deklarieren.

Gibt es in der Schweiz eine Wettsteuer auf den Einsatz?

Nein. Die Schweiz kennt keine Wettsteuer auf den Einsatz. Weder der Bund noch die Kantone erheben eine Steuer auf den Wetteinsatz; die Wettanbieter unterliegen der Spielsuchtabgabe (0.5 % des Bruttospielertrags, 2025 CHF 3’863’790 bei Swisslos), die aber nicht vom Einsatz des Spielenden abgezogen wird. Was als «Wettsteuer» verkauft wird, ist eine ausländische Regelung oder eine irreführende Bezeichnung – wer in der Schweiz wettet, zahlt keine Wettsteuer auf den Einsatz.

Kann der Einsatz bei der direkten Bundessteuer vom steuerbaren Gewinn abgezogen werden?

Ja – gedeckelt. Bei Grossspielen wie Sportwetten sind Einsätze bis zu 5 % des Gewinns abziehbar, höchstens aber CHF 5’400 im Jahr 2025 und höchstens bis zum Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne (Art. 33 Abs. 4 DBG). Für die kantonalen Staats- und Gemeindesteuern gelten eigene Regeln; im Kanton Thurgau etwa pauschal 5 % je steuerbarem Gewinn, höchstens CHF 5’000, ohne Abzug effektiver Kosten. Der Einsatzabzug ist also ein Bruchteil der tatsächlichen Einsätze, nicht eine 1:1-Erstattung.

Inhalt erstellt vom Team «Wettgutscheinch.com»