Über uns – Wettgutscheinch.com
Wettgutscheinch.com liest Wettgutscheine so, wie sie gemeint sind: als Angebot mit Bedingungen. Mindestquote, Umsatzvorgabe, Frist und Auszahlungsgrenze werden benannt, bevor von einem Vorteil die Rede ist. Die Redaktion nimmt keine Wetten an, verkauft keine Tipps und verspricht keine Gewinne – eine Wette, die sicher gewinnt, gibt es nicht.
Wer Wetten anbieten darf
Online-Sportwetten sind in der Schweiz zwei Veranstalterinnen vorbehalten: Swisslos mit Sporttip und der Loterie Romande mit Jouez Sport, unter der Aufsicht der Gespa. Jeder andere Buchmacher steht im Vergleich mit dem Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung», und eine Lizenz aus Malta, Gibraltar oder Curaçao ändert das nicht. Ob eine Domain gesperrt ist, lässt sich auf der Sperrliste der Gespa nachsehen. Die Einordnung bleibt sachlich: Ohne Bewilligung fehlen Schweizer Spielsperre und Schweizer Aufsicht, und Gewinne sind je nach Kanton als Einkommen steuerbar. Unseriös ist ein solcher Anbieter nicht automatisch.
Quellen und Stand
Veranstalter-Angaben stammen aus Teilnahmebedingungen, Hilfeseiten und Impressum, rechtliche Angaben aus Gesetzestexten, Veröffentlichungen der Gespa und der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Da Aktionen und Quoten schnell wechseln, steht bei jeder Zahl, wann und wo sie galt. Wo die Quellenlage nicht reicht, wird beschrieben, statt eine Zahl zu erfinden.
Hinweise an die Leserschaft
Die Inhalte gelten volljährigen Leserinnen und Lesern in der Schweiz; Sportwetten sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Rechts- und Steuerberatung ersetzen sie nicht. Nimmt das Wetten mehr Raum ein als vorgesehen, helfen die kantonalen Suchtberatungsstellen vertraulich.
Stand: 19. Oktober 2026.
Inhalt erstellt vom Team «Wettgutscheinch.com»
