Rechtslage

Für Wettgutscheine gilt in der Schweiz dasselbe Gesetz wie für Wetten: das Geldspielgesetz (BGS), in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Die Gespa beaufsichtigt, und Werbung für nicht bewilligte Angebote ist untersagt.

Der Bereich geht der Legalität nach, der Besteuerung von Gewinnen, der Frage nach seriösen Anbietern und Stichworten wie «mit deutscher Lizenz», «ohne Anmeldung» oder «ohne Limit». Die deutsche Lizenz ersetzt keine Schweizer Bewilligung.

Bestraft wird bei Anbietern ohne Bewilligung nicht der Wettende, dem aber Spielsperre und Schweizer Aufsicht fehlen. Gewinne bei den Schweizer Veranstalterinnen sind beim Bund bis CHF 1’071’000 pro Gewinn steuerfrei, kantonal je nach Kanton.

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