Afrika-Cup Wetten in der Schweiz: Was 2026 erlaubt ist und was der Wettende zahlt

Updated Oktober 2026
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Stand: 19. Oktober 2026 · geprüft gegen die Gespa-Bewilligungsliste und die Spielregeln von Swisslos Sporttip (Version 4.2).

Der Afrika-Cup ist alle zwei Jahre der wichtigste Kontinentalwettbewerb im afrikanischen Fussball. In der Schweiz führt daran aber kein Weg an zwei Namen vorbei: Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide verfügen über die Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel, beide betreiben ihre Wettangebote unter der Aufsicht der Gespa, und beide beliefern genau das Kantonsgebiet, für das sie bewilligt sind. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kann online bei Sporttip spielen; wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, spielt online bei Jouez Sport. Wer anderswo in der Schweiz lebt, hat zu Hause schlicht keinen Zugang zum lizenzierten Markt.

Ein ausgetrockneter Fussballplatz mit Rasenstreifen im warmen Nachmittagslicht, im Hintergrund Palmen und ein flaches Stadiondach.
Der Afrika-Cup 2027 soll vom 19. Juni bis zum 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda stattfinden.

Das ist nicht der einzige Punkt, an dem die Schweizer Realität das Sortiment einschränkt. Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten legt fest, worauf überhaupt gewettet werden darf. Eckball- oder Kartenmärkte, etwa, fehlen in dieser Liste; eine Esports-Sektion gibt es dort nicht. Der Spielplan eines Turniers bestimmt, wann Märkte verfügbar sind, und der Buchmacher bestimmt, zu welchem Preis sie gehandelt werden. In diesem Preise liegt eine Marge, die das Geschäftsmodell trägt. Sie ist unsichtbar, solange sie nicht genannt wird, und sie ist der Grund, warum zwei Quoten, die auf den ersten Blick grosszügig wirken, am Ende weniger auszahlen, als sie versprechen.

Die kommende Ausgabe ist der Afrika-Cup 2027, geplant vom 19. Juni bis zum 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda. Die letzte gespielte Ausgabe war der Afrika-Cup 2025 in Marokko, ausgetragen vom 21. Dezember 2025 bis zum 18. Januar 2026 mit 24 Nationen – verschoben vom Sommer 2025, weil die FIFA-Klub-Weltmeisterschaft 2025 den ursprünglichen Termin blockierte. Wer einen «Afrika-Cup 2026» sucht, sucht etwas, das nicht stattfindet. Das Turnier heisst 2025 oder 2027, nicht 2026. Die Jahreszahl im Stichwort bezeichnet das Publikationsjahr, nicht das Turnier.

Eigenverantwortung vor Turnierbeginn: Verlustlimiten, Spielsperre und was die Bewilligung verlangt

Bevor ein Wettschein bei Sporttip oder Jouez Sport überhaupt gesetzt werden kann, hat die Schweizer Bewilligung einige Dinge in Stein gemeisselt. Wer im Swisslos-Vertragsgebiet lebt, muss vor der ersten Sporttip-Teilnahme drei Verlustlimiten setzen: für einen Tag, für sieben Tage und für dreissig Tage. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 für volljährige Spielende; wer das einundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, darf höchstens CHF 1’000 pro Tag setzen. Eine Senkung einer Limite greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – diese Karenzzeit ist keine Schikane, sondern ein Schutzmechanismus gegen Spontanentscheidungen. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für dreissig Tage setzen.

Ein Fussball liegt auf rotbraunem Sand am Rand eines Dorfes, die Abendsonne wirft lange Schatten.
Der Afrika-Cup 2025 fand vom 21. Dezember 2025 bis 18. Januar 2026 in Marokko mit 24 Nationen statt.

Die Spielsperre ist das stärkere Werkzeug. Swisslos erlaubt eine produktbezogene Selbstsperre von einem bis 180 Tagen; sie lässt sich vor Fristablauf nicht aufheben. Wer sich unbefristet sperren lässt, landet in einem schweizweiten Register, das auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und für Liechtenstein gilt. Das ist die rechtliche Wirkung: Eine in der Schweiz ausgesprochene Spielsperre endet nicht an der Tür eines anderen Veranstalters.

Bei Loterie Romande gilt Entsprechendes: Wer im Westschweizer Vertragsgebiet wohnt, kann sich produkt- oder zeitbezogen selbst ausschliessen, und das Register gilt schweizweit. Der Punkt, der bei beiden Veranstaltern identisch ist, gehört in jede Überlegung am Anfang: Eine Endrunde ohne Schweizer Beteiligung – und der Afrika-Cup hat keine Schweizer Mannschaft – ändert nichts daran, dass das selbst gesetzte Budget die Grenze bleibt. Wer sich für ein Turnier begeistert, in dem die Schweiz nicht spielt, hat keinen Anlass, das eigene Limit anzuheben.

Die Gesetzesgrundlage dafür findet sich im Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), in Kraft seit 1. Januar 2019, sowie in der Verordnung über Geldspiele (VGS). Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, nicht bei der ESBK, die nur Casinos überwacht. Eine Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel; sie «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Wer sich bei einem der beiden Veranstalter registriert, muss mindestens 18 Jahre alt sein, im Vertragsgebiet wohnen und darf keine Spielsperre haben. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Identitätsprüfung liest die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis und gleicht sie mit Adressdatenbanken ab – ein Vorgang, der bei beiden Veranstaltern gleich abläuft.

Wettarten und Quoten: Siegerwette, Spielausgang und die unsichtbare Marge

Wer ein Fussballspiel wettet, wettet fast nie auf einen einzelnen Ausgang. Die Auswahl reicht vom Sieger über Tore, Handicaps, Halbzeiten bis zu Kombinationen. Bei Sporttip ist die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer – beim Fussball also rund 90 Minuten – zuzüglich Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder wenn sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf den Spielausgang nach 90 Minuten wettet, bekommt eine Partie, die in die Verlängerung geht, als 0:0-Spiel abgerechnet, sofern der Wettvertrag nichts anderes sagt.

Eine Einzelwette ist die einfachste Form, eine Voraussage, eine Quote. Eine Kombiwette multipliziert die Quoten mehrerer Voraussagen zu einer einzigen. Das klingt nach einem grösseren Gewinn, ist aber eine Wette auf alle Voraussagen gleichzeitig – verliert auch nur eine, ist der ganze Schein verloren. Die Systemwette ist eine Variante, bei der mehrere Kombinationen aus einem Pool von Voraussagen gebildet werden; bei Sporttip ist sie mit einem höheren Höchsteinsatz von CHF 10’000 möglich, während Einzel- und Kombinationswetten bei einem Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Schein gedeckelt sind. Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1. Diese Limiten kann Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Die Quote ist eine Dezimalzahl, die anzeigt, wieviel ein erfolgreicher Einsatz einbringt. Bei einer Quote von 2.10 bringt ein Einsatz von CHF 10 einen Brutto-Return von CHF 21, der Reingewinn ist CHF 11. Das ist die eine Seite. Die andere Seite ist die Marge, die der Veranstalter in jede Quote einbaut und die das Geschäftsmodell trägt.

Wie die Marge in den Quoten steckt

Eine faire 1X2-Wette auf einen Fussballmarkt hätte bei drei gleich wahrscheinlichen Ausgängen (Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg) Quoten von 3.00 zu 3.00. Dann bekäme der Wettende bei einem Einsatz von CHF 10 auf einen Ausgang CHF 30 zurück, und der Veranstalter hätte keine Marge. Tatsächlich aber liegen die Quoten niedriger, und genau das ist die Marge. Die Auszahlungsquote eines Marktes ist die Summe der Kehrwerte aller angebotenen Quoten, die einander ausschliessen: 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + … + 1/Quoteₙ). Die Marge ist 100 % minus diese Auszahlungsquote.

Nehmen wir als illustratives Beispiel einen 1X2-Markt mit den Quoten 2.10 (Heimsieg), 3.40 (Unentschieden) und 3.60 (Auswärtssieg). Die Rechnung sieht so aus:

Die Summe der Kehrwerte ist rund 1,04809. Die Auszahlungsquote ist 1 ÷ 1,04809, also ungefähr 95,4 %. Die Marge dieses Marktes liegt bei rund 4,6 % – das ist der Anteil, den der Veranstalter von jedem eingesetzten Franken auf Dauer einstreicht. Über viele Wetten hinweg zahlt dieser Markt rund 95 Cent pro Franken zurück und behält etwa 5 Cent.

In der Praxis schwankt die Marge je nach Markt und Veranstalter. Die Gespa verlangt keine veröffentlichte Marge; sie prüft die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Bewilligung. Für den Wettenden bedeutet das: Die Marge variiert von Markt zu Markt. Favoritenwetten tragen oft eine höhere Marge als ausgeglichene Märkte, weil der Wettende dort am häufigsten zugreift; Live-Märkte sind häufig margenträchtiger als Prematch-Märkte, weil der Veranstalter auf ein laufendes Spiel reagieren muss. Wer Quoten vergleicht, vergleicht eigentlich Margen.

Die Faustregel: Eine Auszahlungsquote unter 90 % gilt als hochmargig, eine über 95 % als moderat, eine über 97 % als kundenfreundlich. Diese Werte sind keine amtlichen Grenzen, sondern Lese-Hilfen für den eigenen Vergleich. Wer konsequent auf Märkte mit niedriger Marge wettet, schmälert den Hausvorteil des Veranstalters – nicht den eigenen Hausvorteil, denn ohne Informationsvorsprung gewinnt der Veranstalter auf Dauer trotzdem.

Quotenboosts, Profitboosts und der Kombiboost: Marketingworte und Mechanik

Bei Sporttip gibt es drei verschiedene Erhöhungen, die leicht zu verwechseln sind. Ein Quotenboost gilt nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und hebt die Quote eines konkreten Spiels an. Ein Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, und in Einsatz und Erhöhung sind sie limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost – wer eine Quotenboost-Wette vorzeitig auszahlt, verliert den Boost, nicht aber den Gewinn aus der ursprünglichen Quote.

Der Kombiboost ist eine andere Mechanik. Er gilt nur online, kann auf Prematch-, Live- und Systemwetten angewendet werden und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn staffelt sich: 5 % bei vier Voraussagen, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Das ist ein Mechanismus, der grosse Kombinationen belohnt – aber jede Voraussage muss mindestens 1.50 stehen, und bei 15 Voraussagen ist die Wahrscheinlichkeit, dass alle eintreffen, verschwindend klein. Der Boost ist die Belohnung dafür, dass der Wettende ein Risiko eingeht, das der Veranstalter nicht eingehen würde.

Wer «riskfrei» oder «gratis» liest, sollte das Marketingwort gegen die Mechanik halten. Bei Sporttip sind weder Quotenboosts noch Profitboosts an eine Verlustabsicherung gekoppelt. Sie erhöhen einen Gewinn oder eine Quote; sie mildern keinen Verlust. Die Mechanik ist durchsichtig, der Werbetext nicht. Wer «gratis» versteht, liest den Begriff falsch.

Spielplan und Turnierstruktur: Wann welche Märkte verfügbar sind

Der Afrika-Cup wird seit 1957 von der Confédération Africaine de Football (CAF) organisiert. Rekordsieger ist Ägypten mit sieben Titeln, Rekordtorschütze ist Samuel Eto’o mit 18 Toren. Seit 2019 nehmen 24 Mannschaften teil, verteilt auf sechs Vierergruppen; die ersten beiden jeder Gruppe sowie die vier besten Gruppendritten ziehen in die K.-o.-Runde ein. Ab dem Achtelfinale wird in Verlängerung und im Elfmeterschiessen entschieden, wenn ein Spiel nach regulärer Spielzeit unentschieden steht. Nach der Austragung 2027 soll das Turnier ab 2028 nur noch alle vier Jahre stattfinden.

Beim Afrika-Cup 2025 in Marokko lief das Turnier vom 21. Dezember 2025 bis zum 18. Januar 2026. Die Verschiebung vom Sommer 2025 auf den Jahreswechsel erfolgte wegen der FIFA-Klub-Weltmeisterschaft 2025, die im Sommer 2025 in den USA stattfand. Die Verschiebung verschob die Endrunde in eine Phase, in der die europäischen Ligen mitten in der Saison sind – relevant für Spieler, die parallel zum Afrika-Cup spielen.

Das Finale am 18. Januar 2026 gewann Senegal gegen Gastgeber Marokko 1:0 nach Verlängerung. Zwei Monate später wertete die CAF das Spiel mit 3:0 für Marokko, weil Senegals Spieler nach einem umstrittenen Elfmeterpfiff in der Nachspielzeit vorübergehend den Platz verlassen hatten; der senegalesische Verband kündigte Berufung beim CAS an. Torschützenkönig war Brahim Díaz (Marokko) mit fünf Toren. Im Spiel um Platz 3 gewann Nigeria gegen Ägypten im Elfmeterschiessen mit 4:2.

Die kommende Ausgabe, der Afrika-Cup 2027, ist für den 19. Juni bis 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda geplant. 54 Mannschaften haben sich für die Qualifikation gemeldet. Die Gruppenauslosung, der Spielplan und damit der Beginn der Märkte bei den Veranstaltern stehen noch aus; erfahrungsgemäss beginnt Prematch-Wettangebot mehrere Wochen vor Turnierstart und verdichtet sich ab der Auslosung. Live-Märkte gibt es während jedes Spiels, bei Sporttip vorbehaltlich der Bewilligung; die Gespa-Liste legt fest, welche Wettbewerbe live angeboten werden dürfen, und nicht jeder Markt eines bewilligten Wettbewerbs ist automatisch live verfügbar.

Wann welche Wetten sinnvoll sind

Für Wettende ist die Reihenfolge im Turnier entscheidend: Gruppenphase, Achtelfinale, Viertelfinale, Halbfinale, Finale. In der Gruppenphase gibt es die meisten Märkte und die grösste Datenmenge. Viertel- und Halbfinale bieten weniger Märkte, dafür höhere Quoten, weil die Ausgangslage enger wird. Das Finale bietet die höchsten Quoten, aber die wenigsten Daten. Wer früh wettet, hat mehr Märkte zur Auswahl; wer spät wettet, hat mehr Information.

Bei Sporttip gilt: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist der Grund, warum Livewetten nicht risikolos sind, auch wenn die Quote hoch erscheint.

Vergleich der Veranstalter: Wer darf in der Schweiz was anbieten

In der Schweiz dürfen Sportwetten nur zwei Veranstalter anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip, und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide haben eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung unter dem BGS, beide stehen unter der Aufsicht der Gespa. Alles andere ist in der Schweiz nicht bewilligt.

Die folgende Tabelle zeigt die bewilligten Veranstalter und – zur Information – eine Auswahl ausländischer Anbieter, die in der Schweiz ohne Bewilligung operieren. Für die ausländischen Marken gilt: Sie haben keine Schweizer Spiellizenz, keinen Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister und keine Schweizer Rekursstelle. Ihre Domains können auf der Gespa-Sperrliste landen und per DNS gesperrt werden. Schweizer Recht gilt für sie nicht.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter und Bewilligungsgrundlage
Swisslos Sporttip Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Aufsicht Gespa; Produkt Sporttip; Vertragsgebiet Deutschschweiz, Tessin, Liechtenstein
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligung (Veranstalter- und Spielbewilligung BGS) Société de la Loterie de la Suisse Romande; Aufsicht Gespa; Produkt Jouez Sport; Vertragsgebiet FR, GE, JU, NE, VD, VS
Bruce Bet keine Schweizer Bewilligung Lizenzlage nicht etabliert; kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Sperrregister-Anbindung; DNS-Sperre möglich
1xBet keine Schweizer Bewilligung Lizenzlage nicht etabliert; kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Sperrregister-Anbindung; DNS-Sperre möglich
Funbet keine Schweizer Bewilligung Lizenzlage nicht etabliert; kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Sperrregister-Anbindung; DNS-Sperre möglich
Boomerang Bet keine Schweizer Bewilligung Lizenzlage nicht etabliert; kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Sperrregister-Anbindung; DNS-Sperre möglich
BetLabel keine Schweizer Bewilligung Lizenzlage nicht etabliert; kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Sperrregister-Anbindung; DNS-Sperre möglich
Gamdom keine Schweizer Bewilligung Lizenzlage nicht etabliert; kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Sperrregister-Anbindung; DNS-Sperre möglich
Pribet keine Schweizer Bewilligung Lizenzlage nicht etabliert; kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Sperrregister-Anbindung; DNS-Sperre möglich
WirWetten keine Schweizer Bewilligung Lizenzlage nicht etabliert; kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Sperrregister-Anbindung; DNS-Sperre möglich

Die Tabelle zeigt, was die Bewilligungslage trennt: zwei bewilligte Veranstalter, sieben nicht bewilligte. Beide Gruppen sind im Umlauf; nur die erste ist legal. Wer aus der Deutschschweiz, dem Tessin oder Liechtenstein stammt und auf den Afrika-Cup wetten will, landet bei Sporttip. Wer aus der Westschweiz kommt, bei Jouez Sport. Beide Angebote sind eng – nicht weil sie zu wenig können, sondern weil die Gespa-Liste der erlaubten Wettbewerbe und Wettarten den Rahmen vorgibt.

Swisslos Sporttip – Reichweite, Produkt und Spielregeln

Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020). Das Sportwetten-Produkt heisst Sporttip. Für 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. – gegenüber CHF 122 Mio. im Vorjahr.

Das Vertragsgebiet von Swisslos umfasst die Kantone AG, AR, AI, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen; wer anderswo in der Schweiz wohnt, kann es nicht. Die Online-Registrierung verlangt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, Volljährigkeit und keine bestehende Spielsperre. Die Identitätsprüfung liest den hochgeladenen Ausweis automatisch aus und gleicht ihn mit Adressdatenbanken ab.

Sporttip bietet Einzel-, Kombi- und Systemwetten, Prematch und Live. Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1’000, für Systemwetten CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Cash-Out ist verfügbar für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, prematch und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt garantieren, und der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche Gewinn bei regulärem Ausgang.

Was die Plattform für den Afrika-Cup liefert, hängt von der Gespa-Liste ab. Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Stand 10.09.2026) zeigt, welche Wettbewerbe verfügbar sind; Eckball- und Kartenmärkte fehlen in dieser Liste, eine Esports-Sektion fehlt. Der Afrika-Cup als Wettbewerb des afrikanischen Kontinentalverbands ist in dieser Liste enthalten – welche Märkte genau, entscheidet Sporttip. Für ein Turnier dieser Grösse ist Prematch-Angebot auf Gruppenspiele, K.-o.-Spiele, Torschützen, Gesamtsieger und Qualifikationsentscheidungen zu erwarten, jeweils soweit die Liste es erlaubt.

Urteil: Sporttip ist der einzige bewilligte Sportwetten-Anbieter für die grosse Mehrheit der deutschsprachigen Schweiz, das Tessin und Liechtenstein. Die Identitätsprüfung ist konsequent, die Verlustlimiten sind obligatorisch, die Cash-Out-Mechanik ist restriktiv (vollständig, nicht garantiert). Wer in diesem Vertragsgebiet wohnt, kommt an Sporttip nicht vorbei – und genau das ist die Auflage der Bewilligung.

Loterie Romande Jouez Sport – Reichweite und Produkt

Loterie Romande ist die Lotteriegesellschaft der sechs Westschweizer Kantone. Sie veranstaltet Sportwetten unter dem Produktnamen Jouez Sport. Die Société de la Loterie de la Suisse Romande hat 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende; die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14 in Lausanne.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Wer dort wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen; alle anderen Kantone sind ausgeschlossen. Die Spielregeln und Bewilligungsgrundlage entsprechen dem, was für Swisslos gilt: Volljährigkeit, Wohnsitz im Vertragsgebiet, keine Spielsperre, eine Verlustlimite vor erster Wette. Auch hier gilt die Gespa-Liste als Rahmen für das, was angeboten werden darf.

Was Jouez Sport anders macht als Sporttip, ist weniger das Produkt als die Region. Wer in Genf auf den Afrika-Cup wetten will, hat nur einen Anbieter zur Auswahl, und das ist Jouez Sport. Wer von Lausanne nach Bern zieht, verliert den Zugang zum Online-Konto – die Bewilligung kennt keine Mitnahme.

Urteil: Für die Westschweiz ist Jouez Sport die einzige legale Adresse, ansonsten unterscheidet sich das Angebot strukturell nicht von Sporttip – beide folgen der gleichen Gespa-Liste, beiden sind die gleichen Werbe- und Spielregeln auferlegt, beide müssen eine Identitätsprüfung durchführen.

Bruce Bet – ohne Schweizer Bewilligung

Bruce Bet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Lizenzlage ist nicht etabliert; eine Lizenz aus einem anderen Rechtsraum hat keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS). Wer bei Bruce Bet ein Konto eröffnet, tut das ohne Schweizer Schutz: kein Anschluss an das Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Rekursstelle, keine Sicherheit, dass die Auszahlung funktioniert. Domains ausländischer Anbieter können auf der Gespa-Sperrliste landen und per DNS gesperrt werden; ein einmal gesperrter Anbieter taucht oft unter neuem Namen wieder auf.

Für Wettende in der Schweiz bedeutet das: Bruce Bet ist verfügbar, aber illegal in der Schweizer Bewertung. Wer dort spielt, kann im Rahmen der Schweizer Verfolgung des Anbieters um Einsatz und Gewinn gebracht werden. Die Spielsuchtprävention bei Bruce Bet ist nicht an die Schweizer Gesetze gebunden; Verlustlimiten sind freiwillig, Spielsperren gelten nur auf dieser Plattform. Das Marketing lockt mit Quoten und Boni, die in der Schweiz nicht bewilligt sind; das Werbeverbot für nicht bewilligte Sportwetten in der Schweiz gilt nicht im Ausland.

Urteil: Bruce Bet ist für Schweizer Wettende eine Verlockung ohne Sicherheit. Wer dort spielt, spielt ohne den Schutz der Schweizer Bewilligung – und im Ernstfall ohne Schweizer Recht.

1xBet – ohne Schweizer Bewilligung

1xBet gehört zu den grösseren ausländischen Anbietern. Die Lizenzlage ist nicht etabliert; in der Schweiz gilt 1xBet als nicht bewilligt. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Schutz und keine Schweizer Rekursstelle. Die Gespa-Sperrliste führt Domains wie 1xbet regelmässig; wer den Anbieter aus der Schweiz erreicht, hat einen Weg um die DNS-Sperre gefunden.

Die Marktbreite von 1xBet ist international aufgestellt: Fussball, Tennis, Basketball, virtueller Sport und ein grosses Livewetten-Angebot. Für den Afrika-Cup heisst das ein breites Prematch- und Live-Angebot, das in der Schweiz nicht zur Verfügung steht – und in der Schweiz nicht legal ist. Wer aus der Schweiz spielt, spielt ohne die Schutzmechanik der Gespa und ohne das schweizweite Ausschlussregister.

Urteil: 1xBet ist für Schweizer Wettende ein nicht bewilligter Anbieter mit breitem Markt. Das ist verlockend, aber es bleibt ein Markt ohne Schweizer Schutz.

Funbet – ohne Schweizer Bewilligung

Funbet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier ist die Lizenzlage nicht etabliert; in der Schweiz nicht legal. Der Anbieter wirbt mit Sportwetten und Casino; für den Afrika-Cup ist ein Prematch- und Live-Angebot zu erwarten.

Aus Schweizer Sicht gilt dasselbe wie bei Bruce Bet und 1xBet: keine Bewilligung, kein Schutz, keine Schweizer Sperrregister-Anbindung. Wer dort spielt, spielt im Ausland.

Urteil: Funbet ist im Schweizer Markt eine Marke unter vielen, die ohne Bewilligung operieren. Das Sortiment mag breit sein; die Schweizer Bewertung bleibt: nicht legal.

Boomerang Bet – ohne Schweizer Bewilligung

Boomerang Bet reiht sich ein in die Reihe ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier: Lizenzlage nicht etabliert, kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Sperrregister-Anbindung. Die Gespa kann die Domain per DNS sperren; ein gesperrter Anbieter kommt oft unter neuem Namen zurück.

Was Boomerang Bet vom heimischen Angebot unterscheidet, ist das Bonusprogramm. Boni sind im Schweizer Markt bewilligungspflichtig (Art. 75 Abs. 2 BGS), bei Boomerang Bet nicht – die Aufsicht im Ausland kennt diese Schranke nicht. Das ist Werbung, kein Vorteil: Ein Bonus, der ohne Bewilligung lockt, kann mit Bedingungen verbunden sein, die im Schweizer Markt verboten wären.

Urteil: Boomerang Bet ist für Schweizer Wettende verfügbar, aber nicht legal. Der Reiz der Boni ist die eine Hälfte der Gleichung; die andere Hälfte sind die Bedingungen.

BetLabel – ohne Schweizer Bewilligung

BetLabel ist ein weiterer ausländischer Anbieter ohne Schweizer Lizenz. Lizenzlage nicht etabliert; in der Schweiz nicht bewilligt. Das Angebot umfasst Sportwetten und Casino; für den Afrika-Cup ist ein Prematch- und Live-Angebot zu erwarten.

Die Schweizer Perspektive bleibt gleich: Wer bei BetLabel spielt, spielt ohne Bewilligung, ohne Schutz, ohne Schweizer Sperrregister. Werbung für nicht bewilligte Sportwetten ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS); Bussgelder bis CHF 500’000 sind möglich (Art. 131 BGS).

Urteil: BetLabel reiht sich in die Reihe nicht bewilligter Anbieter ein – verfügbar, aber nicht legal in der Schweiz.

Gamdom – ohne Schweizer Bewilligung

Gamdom gehört zu den Plattformen, die Sportwetten und Casino kombinieren. Die Lizenzlage ist nicht etabliert; in der Schweiz nicht bewilligt. Wer dort spielt, hat keinen Schweizer Schutz.

Für den Afrika-Cup ist ein Prematch- und Live-Angebot zu erwarten, soweit der Anbieter den Wettbewerb listet. Aus Schweizer Sicht ändert das nichts: Der Anbieter bleibt nicht bewilligt.

Urteil: Gamdom ist ein weiterer nicht bewilligter Anbieter. Wer aus der Schweiz spielt, spielt ausserhalb der Schweizer Aufsicht.

Pribet – ohne Schweizer Bewilligung

Pribet ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Lizenzlage nicht etabliert; keine Schweizer Lizenzkraft (Art. 4 BGS). Auch hier gilt: kein Schutz, keine Schweizer Sperrregister-Anbindung, DNS-Sperre möglich.

Urteil: Pribet reiht sich ein in die Reihe nicht bewilligter Anbieter. Die Schweizer Bewertung bleibt unverändert: nicht legal.

WirWetten – ohne Schweizer Bewilligung

WirWetten gehört zu den Anbietern mit deutschem Markennamen, aber ohne Schweizer Lizenz. Auch hier: Lizenzlage nicht etabliert; in der Schweiz nicht bewilligt. Das Markenversprechen «Wir wetten» ist aus Schweizer Sicht kein Schutz; die Bewilligung ist hier nicht gegeben.

Was WirWetten für den Afrika-Cup bietet, hängt vom Anbieter ab; aus Schweizer Sicht ändert sich nichts an der Bewertung. Wer dort spielt, spielt im Ausland.

Urteil: WirWetten ist ein nicht bewilligter Anbieter. Das Markenversprechen ersetzt keine Schweizer Bewilligung.

Übersicht: Worum es beim Afrika-Cup geht

Der Afrika-Cup ist nicht einfach ein Wettbewerb – er ist ein eigener Kosmos aus Wettbewerbsformat, Geschichte und Eigenheiten, der das Wettangebot prägt. Die folgenden Punkte fassen zusammen, was ein Wettender über das Turnier wissen sollte, bevor er einen Schein abgibt.

Der Afrika-Cup wird von der CAF, der Confédération Africaine de Football, organisiert. Das Turnier wurde erstmals 1957 ausgetragen. Ägypten ist mit sieben Titeln Rekordsieger; Kamerun folgt mit fünf. Samuel Eto’o ist mit 18 Toren Rekordtorschütze. Seit 2019 nehmen 24 Mannschaften teil. Die Qualifikation umfasst je nach Ausgabe 48 bis 54 Anmeldungen.

Der Modus besteht aus einer Gruppenphase (sechs Vierergruppen), gefolgt von einer K.-o.-Runde ab dem Achtelfinale. Die ersten beiden jeder Gruppe und die vier besten Gruppendritten ziehen weiter. Ab dem Achtelfinale wird bei Gleichstand nach regulärer Spielzeit in Verlängerung und im Elfmeterschiessen entschieden. Die Gruppenphase dauert rund zwei Wochen, die K.-o.-Runde rund eineinhalb Wochen.

Der Rhythmus ist im Zwei-Jahres-Takt, mit der geplanten Umstellung auf Vier-Jahres-Takt ab 2028. Das bedeutet: Der nächste Afrika-Cup ist 2027, dann 2031. Wer jetzt plant, plant für 2027.

Was den Afrika-Cup vom Weltcup unterscheidet, sind die Wettbewerbsbedingungen: Teams reisen aus afrikanischen Ligen an, viele Spieler stehen bei europäischen Klubs unter Vertrag. Das Spielniveau ist hoch, aber die Vorbereitszeit ist kürzer als beim Weltcup. Mannschaften wie Senegal, Marokko, Nigeria, Ägypten oder die Elfenbeinküste sind in Europa konkurrenzfähig; Mannschaften wie die Komoren oder Mauretanien sind Aussenseiter.

Rechtslage in der Schweiz: Was erlaubt ist und was nicht

Die Schweiz hat seit 2019 ein Bundesgesetz für Geldspiele (BGS, SR 935.51), das Lotterien, Sportwetten und Online-Casinos in einem einheitlichen Gesetz zusammenführt. Sportwetten sind ein Grossspiel, definiert in Art. 3 lit. c und e BGS. Die Bewilligung umfasst eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel; sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, nicht bei der ESBK, die Casinos überwacht. Das Geldspielkonkordat ist seit 1. Januar 2021 in Kraft.

Ein Bergpass in den Schweizer Alpen mit leerer Strasse und Schneeresten am Rand im ersten Frühlicht.
Im Finale des Afrika-Cups 2025 am 18. Januar 2026 gewann Senegal gegen Gastgeber Marokko 1:0 nach Verlängerung.

Die Kantone haben die Anzahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos und Loterie Romande. Diese Begrenzung gilt seit Jahrzehnten und ist die rechtliche Grundlage dafür, dass es in der Schweiz nur diese zwei Adressen für Sportwetten gibt. Eine Ausweitung ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Was gewettet werden darf, ist in der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten geregelt (Stand 10.09.2026). Die Liste zeigt die zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Eckball- und Kartenmärkte fehlen; eine Esports-Sektion fehlt. Qualifikationsrunden sind nur dann erlaubt, wenn sie in der Liste stehen; Frauenwettbewerbe sind nur dann erlaubt, wenn sie in der Liste stehen. Ranglistenwetten sind nur dann erlaubt, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet; Trainingswertungen sind nie erlaubt. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Livewetten sind im BGS nicht ausgeschlossen; sie sind erlaubt, wo der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Cash-Out ist nicht regulatorisch erfasst – es ist eine Funktion des Veranstalters. Bei Sporttip ist Cash-Out nur online und nur als vollständiges Cash-Out verfügbar; eine Garantie pro Markt besteht nicht.

Virtuelle Sportarten sind in der Gespa-Liste nicht etabliert; über ihre Zulässigkeit ist nichts veröffentlicht. Esports ist in der Liste nicht enthalten; es ist damit im bewilligten Angebot nicht verfügbar. Wer auf E-Sport-Turniere wetten will, kann das in der Schweiz nicht legal tun.

Spielerschutz ist im BGS detailliert geregelt. Sportwetten sind Volljährigen vorbehalten (Art. 72 BGS). Eine Person pro Konto, mit verifizierter Identität (Art. 47-52 VGS). Der Veranstalter muss tägliche, wöchentliche oder monatliche Höchstwerte für Einsatz oder Verlust verlangen (Art. 87 VGS); die Schweizer Lösung setzt diese Werte auf Verlust, nicht auf Einzahlung. Eine Senkung gilt sofort; eine Erhöhung gilt nach 24 Stunden – das BGS nennt diese Frist, die Schweizer Veranstalter wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Die Schweiz kennt keinen gesetzlichen Einzahlungs-Cap.

Die Spielsperre (Art. 80-82 BGS) ist das stärkste Werkzeug. Sie wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt für alle Veranstalter. Eine selbst gesetzte Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS); eine Fachstelle ist einzubeziehen (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Die Gespa hat 2025 Testkäufe an Verkaufsstellen durchgeführt: Bei 200 Versuchen wurde in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Das ist ein Befund, kein abschliessendes Urteil – der Test misst die Verkaufsstellen, nicht das gesamte Schutzsystem.

Werbung und Boni

Werbung für Geldspiele darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen zielen (Art. 74 BGS). Werbung für nicht in der Schweiz bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS); Verstösse werden mit Bussen bis CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos. Boni und ihre Bedingungen sind Sache der Veranstalter; sie werden in deren Geschäftsbedingungen geregelt.

Eine Werbezeit-Beschränkung nach Tageszeit gibt es im BGS nicht. Promo-Codes oder Bonus-Codes werden auf der Plattform der Veranstalter beworben; sie stehen nicht im BGS, sondern in den Spielregeln.

Offshore-Anbieter und Sperrliste

Eine ausländische Lizenz (Curaçao, Malta, Deutschland oder andere) hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung anzubieten ist ein Vergehen; gewerbsmässiges Anbieten ist ein Verbrechen (bis 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft; Einsatz und Gewinn können aber im Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Schutz und Fair-Play-Kontrolle gibt es nicht.

Die Gespa führt eine Sperrliste mit Domains ausländischer Anbieter (Art. 86-93 BGS). Schweizer Telekomanbieter sperren diese Domains per DNS. Die Liste ist seit dem 3. September 2019 in Kraft; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden oft unter neuen Namen wieder aktiv (Domain-Hopping); die Gespa nennt Interwetten und Bet-at-Home als bekannte Beispiele und bet365 als auf der Liste befindlich.

Wer aus der Schweiz einen nicht bewilligten Anbieter nutzt, spielt ausserhalb des Schweizer Schutzes: keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Limiten, keine Schweizer Auszahlungskontrolle. Eine ausländische Lizenz schützt nicht vor schweizerischer Anbieterverfolgung. Werbung für nicht bewilligte Anbieter ist in der Schweiz verboten – die Werbung findet im Ausland statt.

Zahlungen, Steuern und Auszahlung

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto des Kontoinhabers ausgezahlt (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen in Kryptowährungen gibt es im bewilligten Schweizer Markt nicht; eine Kreditierung an Spielende ist im BGS ausgeschlossen (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmittel ein Veranstalter akzeptiert, ist dessen eigene Entscheidung; es wird in den Geschäftsbedingungen geregelt.

Die Schweiz kennt kein staatliches Zahlungsblock-Tool gegen nicht bewilligte Wettanbieter. Wer mit Karte oder Banküberweisung auf eine ausländische Plattform zahlt, zahlt ohne Sperre.

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen sind einkommensteuerfrei bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn. Die bundesrechtliche Schwelle liegt seit dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; 2025 lag sie bei CHF 1’070’400. Oberhalb der Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann. Die kantonale Schwelle unterscheidet sich; daher gilt «je nach Kanton», nie eine einzige kantonale Zahl. Ein typischer Wettgewinn liegt weit unter der Schwelle – keine Einkommensteuer, keine Verrechnungssteuer.

Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen keiner Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen aber als voll steuerbares Einkommen – unabhängig vom Betrag. Das ist der kleine, oft übersehene Unterschied: Eine ausländische Wette ist nicht steuerfrei, nur weil der Anbieter nicht in der Schweiz bewilligt ist. Die Steuerfrage gehört in die Hände eines Steuerberaters oder der kantonalen Steuerverwaltung.

Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz. Wer den Satz von 5 % liest, liest eine ausländische Zahl.

Häufige Fragen

Wer organisiert den Afrika-Cup, und wann findet die nächste Ausgabe statt?

Der Afrika-Cup wird von der Confédération Africaine de Football (CAF) organisiert und seit 1957 ausgetragen. Die nächste Ausgabe ist der Afrika-Cup 2027, geplant vom 19. Juni bis 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda. 54 Mannschaften haben sich für die Qualifikation gemeldet; die Auslosung und der Spielplan stehen noch aus.

Darf in der Schweiz auf den Afrika-Cup gewettet werden, und bei welchem Veranstalter?

Ja, aber nur bei zwei Veranstaltern: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Beide haben die Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung und stehen unter der Aufsicht der Gespa. Welcher Veranstalter für wen erreichbar ist, hängt vom Wohnkanton ab; Sporttip bedient die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein, Jouez Sport die sechs Westschweizer Kantone. Alle anderen Anbieter sind in der Schweiz nicht bewilligt.

Zählen Verlängerung und Elfmeterschiessen bei einer Wette auf den Spielausgang zur regulären Spielzeit?

Nein, nicht automatisch. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; das sind beim Fussball rund 90 Minuten. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder wenn sie Gegenstand der Wette sind. Eine Wette auf den Spielausgang nach 90 Minuten wird bei einer Partie, die in die Verlängerung geht, als reguläres 0:0-Spiel abgerechnet, sofern die Wette nichts anderes sagt.

Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge?

Bei einer Quote von 2.10 bringt ein Einsatz von CHF 10 einen Brutto-Return von CHF 21; der Reingewinn ist CHF 11. Bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der Voraussagen zu einer Gesamtquote. Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter auf Dauer einbehält. Bei einem 1X2-Markt mit Quoten von 2.10, 3.40 und 3.60 liegt die Auszahlungsquote bei rund 95,4 % und die Marge bei rund 4,6 %. Eine Marge von etwa 5 % ist moderat; unter 3 % wäre für ein breites Publikum ungewöhnlich günstig.

Wie funktionieren die Verlustlimiten, und wie wird eine Spielsperre eingetragen?

Bei Sporttip müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für einen, sieben und dreissig Tage gesetzt werden; die Obergrenze ist CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für dreissig Tage gesetzt werden. Eine Spielsperre lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst setzen; eine unbefristete Sperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen, das auch für Casinos und Liechtenstein gilt. Die Aufhebung einer selbst gewählten Sperre ist erst nach drei Monaten möglich.

Inhalt erstellt vom Team «Wettgutscheinch.com»