Impressum – Wettgutscheinch.com

Wettgutscheine sind Werbung für Geldspiele, und dafür setzt die Schweiz enge Grenzen; Wettgutscheinch.com erklärt diese Grenzen, und das Impressum nennt die Betreiberin der Seite.

Rechtlicher Rahmen

Das Bundesgesetz über Geldspiele (Geldspielgesetz, BGS) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Online-Sportwetten zählen zu den Grossspielen, die Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) in Bern überwacht sie. Zwei Veranstalterinnen sind bewilligt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Wer ausländisch lizenziert ist, hat damit in der Schweiz keine Bewilligung; Angebote ohne Schweizer Bewilligung kommen auf die Sperrliste der Gespa und werden per DNS gesperrt (Art. 86 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligte Geldspiele verbietet Art. 74 BGS. Wetten dürfen nur Personen ab 18 Jahren.

Zweck der Website

Wettgutscheinch.com ist ein redaktionelles Informationsangebot über Sportwetten. Wetten werden nicht angenommen, Spielerkonten nicht geführt und Geld nicht entgegengenommen; Verträge zwischen Leserschaft und Wettanbietern vermittelt die Website nicht. Zusagen von Gewinnen gibt sie nicht ab.

Kontakt und Identität

Unter wettgutscheinch.com sind Firma, Rechtsform, Sitzadresse, Handelsregisternummer und eine E-Mail-Adresse für direkte Anfragen angegeben. Das entspricht Art. 3 Abs. 1 lit. s des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), der klare und vollständige Angaben zur Identität und eine Kontaktadresse samt elektronischer Post fordert.

Inhalte und Links

Die Beiträge werden sorgfältig recherchiert und regelmässig überprüft, doch Quoten, Wettprogramme und Teilnahmebedingungen ändern sich laufend. Massgebend sind die aktuellen Angaben der Veranstalterin. Für Entscheide, die sich auf die Beiträge stützen, haftet Wettgutscheinch.com nicht. Auf Websites, auf die verwiesen wird, hat die Redaktion nach dem Setzen des Links keinen Einfluss mehr; verantwortlich ist deren Betreiberin, und bei bekannten Rechtsverstössen wird der Verweis gelöscht.

Urheberrecht

Dem Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG) unterliegen Texte, Tabellen und Grafiken der Website. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Redaktion ist nur die Nutzung im Rahmen des gesetzlichen Zitatrechts erlaubt.

Hilfe bei Spielsucht

Sportwetten können süchtig machen. Wer bei sich oder bei Angehörigen Zeichen exzessiven Geldspiels erkennt, erhält vertrauliche und kostenlose Beratung bei den kantonalen Suchtberatungsstellen und den Fachstellen für Spielsucht. Die bewilligten Veranstalterinnen bieten Limiten und eine Spielsperre an.

Stand: 19. Oktober 2026.

Inhalt erstellt vom Team «Wettgutscheinch.com»