Mobile Sportwetten 2026: Was auf dem Smartphone in der Schweiz erlaubt ist
Stand: 19. Oktober 2026 · geprüft gegen die Gespa und das Geldspielgesetz (SR 935.51)
Eine Wette auf dem Handy ist kein anderes Produkt als eine am Schalter – sie läuft nur auf einem kleineren Bildschirm, schneller, und mit weniger Gelegenheit, innezuhalten. In der Schweiz sind die Spielregeln dieselben, die Veranstalter sind es auch: zwei Lotteriegen, keine zwanzig Buchmacher wie anderswo. Diese Seite geht das Thema aus einer bestimmten Richtung an – was für wen folgt, wenn die Quoten und die Regeln einmal nebeneinander liegen.

Das Wichtigste zu Sportwetten auf dem Handy im Überblick
Wer in der Schweiz mit dem Smartphone wetten will, betritt einen Markt, der nicht über Angebot und Konkurrenz funktioniert. Die Auswahl an Veranstaltern beträgt zwei, das Wettprogramm ist eine geschlossene Liste, und der Weg zur ersten Wette führt über ein Spielkonto, eine Identitätsprüfung und selbst gesetzte Verlustlimiten. Die Bedienung am Touchscreen ändert daran nichts.
Vier Punkte verdienen gleich am Anfang festgehalten zu werden, weil sie alles andere auf dieser Seite mitbestimmen:
- Veranstalter: Nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport haben in der Schweiz eine Bewilligung für Sportwetten als Grossspiel. Eine ausländische Lizenz – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder anderswo – hat hier keine Gültigkeit (Art. 4 BGS).
- Wettangebot: Die Gespa führt eine abschliessende Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen. Corner- und Kartenmärkte, Esports und Wetten auf Wetter, Politik oder Shows sind darin nicht zu finden.
- Schutzmechanismen: Vor der ersten Teilnahme werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt; eine Spielsperre lässt sich selbst beantragen und wird in ein schweizweites Register eingetragen.
- Bedienung: Der Wettvorgang auf dem Smartphone läuft über die Swisslos-Sporttip-App oder die Webseite von Loterie Romande. Limits werden im Konto gesetzt, nicht am Schalter.
Mobile Wetten auf dem Smartphone – was sich vom Schalter unterscheidet und was nicht
Der Vorgang selbst – Quote anschauen, Einsatz eingeben, Wette bestätigen – bleibt derselbe. Was sich ändert, ist die Umgebung: ein fünf- bis sieben Zoll grosser Bildschirm, Touch-Eingabe, Push-Mitteilungen zu Quotenänderungen und Live-Ereignissen, ein gespeichertes Zahlungsmittel im Spielkonto. Diese Unterschiede sind klein im Mechanischen und gross im Verhalten.

Wer am Schalter eine Wette abgibt, geht in der Regel mit einem konkreten Anlass hin: zum Beispiel das Samstagspiel der Super League, ein gezielter Tipp. Auf dem Smartphone ist die Hürde tiefer. Eine Push-Mitteilung über ein verändertes Spiel, eine vorgeschlagene Wette, eine Mitteilung mit einer Quote 2.20, die in der App leuchtet – der Weg zur Bestätigung ist zwei, drei Taps entfernt. Was am Schalter der Gang nach draussen ist, ist am Mobiltelefon eine kurze Strecke weg vom Sperrbildschirm.
Das ist der Punkt, an dem die selbst gesetzten Verlustlimiten ihre Wirkung entfalten. Sie sind nicht dazu da, eine Wette zu verhindern, die jemand bewusst platziert – sie sind dazu da, den Browser- oder App-Vorgang nach einer Stunde, einem Tag oder einer Woche zu stoppen, falls die Wetten nicht mehr bewusst wirken. Die Senkung eines Limits gilt bei Sporttip sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden – die Asymmetrie ist Absicht.
In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip-Verkauftsstelle gespielt werden; wer dasitzen bleibt und zwei Apps verwendet, hat mehr Übersicht als ein Spieler am Schalter, weil die App jeden Tipp und jedes Resultat der letzten Monate protokolliert.
Wie eine Quote entsteht und welche Marge des Anbieters darin steckt
Eine Quote ist keine Prognose und kein Tipp des Veranstalters. Sie ist das Verhältnis, in dem der Veranstalter eine Wette auszahlt, falls sie gewinnt. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote (dem Produkt der Einzelquoten) – und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Was in jeder Quote mitspielt, ist die Marge des Veranstalters – der Anteil jedes eingesetzten Frankens, der im Markt bleibt. Für einen Markt mit drei Ausgängen (Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg) ergibt sich die Auszahlungsquote aus der Summe der Kehrwerte der einzelnen Quoten. Liegen die Quoten bei 2.10, 3.40 und 3.50 für Heimsieg/Unentschieden/Auswärtssieg, ergibt sich:
- Kehrwerte: 1 ÷ 2.10 = 0.4762, 1 ÷ 3.40 = 0.2941, 1 ÷ 3.50 = 0.2857
- Summe: 0.4762 + 0.2941 + 0.2857 = 1.0560
- Auszahlungsquote: 1 ÷ 1.0560 = 0.9469, also 94.69 %
- Marge: 100 % − 94.69 % = 5.31 %
Das heisst: Von jedem Franken, der in diesem Markt gesetzt wird, behält der Veranstalter im Schnitt rund 5.3 Rappen. Die restlichen 94.7 Rappen werden als Gewinne ausgezahlt. Eine typische Marge für Fussball-1X2-Märkte liegt in einem Bereich von etwa 4 bis 7 Prozent, je nach Liga, Saisonphase und Wettbewerb. Bei Livewetten und exotischeren Märkten steigt sie eher.
Diese Marge ist dasselbe Phänomen wie der Spread im Devisenhandel oder die Bank-Marge im Casino: Sie ist im Preis eingebaut, nicht aufgeschlagen, und sie erklärt, warum die «faire» Auszahlung von 100 % auf Quoten eines Marktes nie erreicht wird.
Wettangebot, Limits und Auszahlung – was Swisslos Sporttip konkret bietet
Die folgenden Punkte gelten für Sporttip; die analogen Bedingungen für Jouez Sport sind im nächsten Abschnitt über Veranstalter gespiegelt.
Mindest- und Höchsteinsatz. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Verlustlimiten. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen – die Obergrenze liegt bei CHF 9’999, bei unter 21 Jährigen bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Cash-Out. Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live – aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Kombiboost. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen – Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Quoten- und Profitboosts. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Livewetten und Spielzeit. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer (Fussball rund 90 Minuten) plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Abhängige Ereignisse. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Absage. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Verfall. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Mobile Ein- und Auszahlung über das Swisslos-Spielkonto
Aufladung. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart an – die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Auszahlung. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Gewinnauszahlung. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Auszahlungen gehen nur auf Konten im Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers – anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen in Kryptowährungen sind im bewilligten Schweizer Wetten nicht möglich.
Vergleich der Veranstalter und der Marktsituation in der Schweiz
Die folgende Einordnung fasst die bewilligten Schweizer Veranstalter und die im Markt sichtbaren ausländischen Marken in einer Tabelle zusammen. Die Spalten folgen der Frage: Wer steht mit welchem Status da, und wer steht überhaupt im Spiel. Ausländische Marken werden als das benannt, was sie hier sind: Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, mit keinem Anschluss an das Schweizer Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg.
| Marke | Status in der Schweiz | Veranstalter / Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Schweizer Bewilligung als Grossspiel | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft (Sitz Basel); Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Schweizer Bewilligung als Grossspiel | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande); Aufsicht Gespa |
| MrXbet | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt; keine Gültigkeit in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Wettigo | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt; keine Gültigkeit in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Pribet | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt; keine Gültigkeit in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| HighFlyBet | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt; keine Gültigkeit in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Boomerang Bet | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt; keine Gültigkeit in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| AmunRa | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt; keine Gültigkeit in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Betify | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt; keine Gültigkeit in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Funbet | Ohne Schweizer Bewilligung | Lizenz nicht festgestellt; keine Gültigkeit in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die Tabelle macht sichtbar, was die Auswahl auf dem Schweizer Markt tatsächlich ist. Es gibt zwei Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, jeder zuständig für seinen Sprachraum, beide in derselben gesetzlichen Form eines Grossspiels. Die übrigen Marken sind im Schweizer Markt sichtbar – sie werben, sie sind über Mobilfunknetze erreichbar, ihre Domains können aber auf der Sperrliste der Gespa landen und per DNS-Sperre blockiert werden.
Die Spalten «Veranstalter / Bewilligung» sind bewusst knapp gehalten: für die bewilligten Veranstalter steht die Trägerschaft und die Aufsichtsbehörde, für die ausländischen Marken die Feststellung, dass eine Lizenz im Schweizer Recht nicht greift. Wer eine ausländische Marke nutzt, hat keinen Schutz über das Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und keine Schweizer Auszahlungsgarantie – und nach kantonalem Steuerrecht eine andere steuerliche Behandlung als Schweizer Gewinne. Wer mit Swisslos oder Loterie Romande spielt, hat die volle Aufsicht, das heisst aber nicht ein grösseres Wettangebot – sondern genau die geschlossene Liste der Gespa, regionale Beschränkung und Identitätsprüfung.
Rechtslage: Wer in der Schweiz Sportwetten anbieten darf
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinn des BGS (SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und werden von der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern; Geldspielkonkordat in Kraft seit 1. Januar 2021) beaufsichtigt – nicht von der ESBK, die nur für Casinos zuständig ist. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS).

Die Kantone haben die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und Liechtenstein, und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Ein Online-Spielkonto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis im Vertragsgebiet des jeweiligen Veranstalters.
Was darf gewettet werden? Nur Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind nicht erlaubt. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Stand 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden nur, wenn aufgeführt; Frauenwettbewerbe nur, wenn aufgeführt; Rangwetten nur, wenn das Ranking für die Qualifikation oder das Podium entscheidet; nie auf Trainingsläufe. Die Liste zeigt keine Corner- oder Kartenmärkte und keine Esports-Sektion. Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Livewetten sind erlaubt, Prematch und live, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält. Das BGS kennt keine statutarische Beschränkung auf einzelne Live-Märkte. Cash-Out ist nicht gesetzlich geregelt und wird nur als Funktion jedes Veranstalters beschrieben.
Keine weiteren Veranstalter. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Reingewinn-Verwendung. Der Reingewinn von Swisslos für 2025 betrug CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz – aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. (2024: CHF 122 Mio.). Mittel fliessen in Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe.
Spielerschutz, Limits und Sperre – die Regeln, die unabhängig vom Bildschirm gelten
Alter und Identität. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Zur Online-Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Selbst gesetzte Limiten. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen – Obergrenze CHF 9’999, bei unter 21 Jährigen CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich. Gesetzlich verlangt ist, dass der Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangt (Art. 87 VGS). Die Schweiz kennt keinen staatlich festgelegten Einzahlungshöchstbetrag.
Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Einbezug einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Der Veranstalter muss eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten anbieten (Art. 89 VGS).
Wirkung der Sperre. Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Das ist nicht eine Drohung, sondern eine Folge, die eine Wettende wissen sollte, die ihre Sperre in einem Moment der Frustration auflöst.
Testkäufe 2025. Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer am Schalter spielt, sollte den Verkaufsstellen-Schutz nicht als streng voraussetzen – der Schutzmechanismus auf der Online-Seite mit Identitätsprüfung und selbst gesetzten Limiten ist in dieser Hinsicht die dichtere Seite der beiden Zugänge.
Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung
Eine ausländische Lizenz – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – hat in der Schweiz keine Gültigkeit (Art. 4 BGS). Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar: bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahre (Art. 130 BGS). Der Spieler wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fairnesskontrolle durch eine Schweizer Behörde.
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekomanbieter per DNS sperren (Art. 86–93 BGS; erste Liste am 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt – die Gespa nennt das Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home, bet365 ist auf der Liste. Wer auf eine ausländische Marke setzt, kann also heute Abend darauf wetten und morgen die Seite nicht mehr öffnen.
Ehrliche Einordnung. Offshore heisst: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, ausländische Gewinne nach kantonalem Recht steuerlich anders behandelt. Bewilligt heisst: voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, Wohnsitzpflicht und Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist per Default die «sichere Wahl».
Werbebeschränkungen und der Umgang mit Boni und Promotionen
Werbung für Glücksspiel darf in der Schweiz nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen zielen (Art. 74 BGS). Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3) und wird mit einer Busse bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Gratiswetten oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos).
Die Bonusbeträge und -bedingungen stammen nur aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Es gibt keine Werbezeitenbeschränkung. Wer eine Werbung für ein ausländisches Angebot auf seinem Bildschirm sieht, sieht Werbung, die in der Schweiz nicht erlaubt ist.
Besteuerung von Gewinnen – was heisst «je nach Kanton»?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Die bundesrechtliche Schwelle beträgt ab 1.1.2026 CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); die kantonale Schwelle weicht ab. Oberhalb der Schwelle zieht der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ab, die über die Steuererklärung zurückgefordert werden kann.
Ein typischer Spieler gewinnt weit unter der Schwelle: keine Einkommensteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Gewinne aus ausländischen Angeboten unterliegen keiner Verrechnungssteuer, werden aber nach kantonalem Steuerrecht unterschiedlich behandelt – Thurgau besteuert Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als voll steuerpflichtiges Einkommen. Es gibt keine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze. Die Faustregel: Bei Unsicherheit eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung fragen, statt eine Annahme in die Steuererklärung zu schreiben.
Die Schweizer Veranstalter und ihre mobilen Angebote
Swisslos Sporttip – die App für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und organisiert Sportwetten unter dem Namen Sporttip, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Der Geschäftsbericht 2025 wurde am 13.02.2026 in Basel veröffentlicht; aus den Sportwetten stammen CHF 109 Mio. des Reingewinns.
Das Sporttip-Angebot läuft im Swisslos-Vertragsgebiet: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Online-Spielkonto eröffnen, sich identifizieren und an der Sporttip App oder im Web spielen; wer ausserhalb wohnt, kann an einer Verkaufsstelle tippen, aber kein Online-Konto führen.
Die App bietet das vollständige Sporttip-Sortiment: Prematch, Livewetten, Cash-Out (nur als vollständiges Cash-Out und nur auf ausgewählten Märkten), Kombiboost und Quotenboosts. Im Sporttip-Spielregeln-Dokument (Version 4.2) ist jeder dieser Punkte mit seinen Bedingungen festgehalten – Mindestquote 1.50 für den Kombiboost, maximaler Profitboost auf den Nettogewinn, vollständiger Cash-Out ohne Teilauszahlung.
Urteil. Wer im deutschsprachigen Raum oder im Tessin wohnt und legale Sportwetten vom Smartphone aus spielen will, kommt an Sporttip nicht vorbei, weil es schlicht keine zweite bewilligte Schweizer App für diesen Sprachraum gibt. Das ist Stärke und Grenze in einem: das Angebot folgt der Gespa-Liste, nicht dem, was der Markt in Deutschland oder Österreich zeigt.
Loterie Romande Jouez Sport – die Westschweiz unter jeux.loro.ch
Die Loterie Romande organisiert das Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Auch die Loterie Romande ist als Grossspiel-Veranstalterin nach Art. 21–25 BGS bewilligt und wird von der Gespa beaufsichtigt.
Das Angebot deckt denselben geschlossenen Marktrahmen ab, den die Gespa-Liste setzt. Ein Online-Spielkonto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet möglich – in den Kantonen FR, GE, JU, NE, VD und VS. Wer in der Deutschschweiz wohnt und ein Konto bei Loterie Romande eröffnen will, scheitert an der Wohnsitzregel.
Urteil. Wer im Espace Mittelland oder im Genferseebogen wohnt, hat mit Jouez Sport das Gegenstück zu Sporttip: ein bewilligtes Angebot, eine geschlossene Liste, ein Online-Zugang mit Identitätsprüfung. Das Angebot ist nicht «das gleiche» wie Sporttip in einem anderen Layout – die Liste der bewilligten Wettbewerbe und Wetttypen ist dieselbe, das konkrete Wettprogramm am Tag X kann sich unterscheiden.
Ausländische Marken im Überblick
Die folgenden Marken sind im Schweizer Werbemarkt sichtbar, ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Rechtsweg und ohne Schweizer Schutzmechanismus. Sie werden hier genannt, weil eine Person, die mit dem Smartphone nach «Sportwetten Schweiz» sucht, mit hoher Wahrscheinlichkeit auf sie stösst.
MrXbet
MrXbet ist eine ausländische Plattform ohne Bewilligung. Da eine behördliche Erlaubnis fehlt, unterliegt das Angebot nicht der Schweizer Aufsicht; Gewinne müssen als Einkommen versteuert werden. Wer dort tippt, verzichtet auf den Rechtsschutz durch das BGS.
Urteil. Aus Sicht eines Schweizer Spielers ist MrXbet ein Angebot ohne Schweizer Schutz – die Frage ist nicht, ob es besser oder schlechter ist, sondern ob die Wahl zur ausländischen Plattform bewusst getroffen wird.
Wettigo
Wettigo ist keine bewilligte Marke. Da es an einer regulatorischen Basis fehlt, ist die Seriosität nicht nachweisbar; auf Schweizer Schutzmechanismen wie das Sperrregister wird verzichtet.
Urteil. Für die Schweiz ist Wettigo ein Anbieter auf der gleichen Linie wie die übrigen hier genannten ausländischen Marken: keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Sperrregister-Anbindung, kein Schweizer Rechtsweg.
Pribet
Pribet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Die Marke taucht im Schweizer Werbemarkt auf, fällt aber unter die Sperrliste-Regel der Gespa, sobald die Domain blockiert wird.
Urteil. Wer die Marke aus dem Schweizer Mobilfunknetz aufruft, sollte im Hinterkopf behalten, dass der heutige Zugang morgen per DNS-Sperre weg sein kann.
HighFlyBet
HighFlyBet operiert ohne die gesetzlich vorgeschriebene Schweizer Konzession. Ein direkter Rechtsschutz durch die Gespa ist damit ausgeschlossen; Spielerinnen und Spieler agieren hier auf eigenes Risiko.
Urteil. Die Marke ist eine unter mehreren, die aus dem Ausland in den Schweizer Werbemarkt drücken. Die Bewertung der Plattform folgt der Bewertung der Kategorie.
Boomerang Bet
Boomerang Bet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Der Marktauftritt in der Schweiz folgt dem Domain-Hopping-Risiko: die Domain kann morgen blockiert sein.
Urteil. Wer mit Boomerang-Bet spielt, sollte sich bewusst sein, dass die Plattform in der Schweiz nicht reguliert ist und die Gewinnauszahlung allein am Vertragspartner hängt.
AmunRa
AmunRa besitzt keine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz. Das Portal operiert ohne Schweizer Anbindung, weshalb auch keine Ansprüche gegenüber der Gespa geltend gemacht werden können.
Urteil. Aus Sicht eines Schweizer Spielers ändert sich nichts Wesentliches im Vergleich zu den anderen hier genannten Marken ohne Schweizer Bewilligung.
Betify
Betify ist in der Schweiz nicht lizenziert. Da der Anbieter nicht dem BGS unterliegt, fehlen Sicherheitsstandards wie das Sperrregister oder ein regulierter Beschwerdeweg.
Urteil. Die Marke reiht sich in die Gruppe der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ein – die Frage, die für eine Schweizer Spielerin bleibt, ist dieselbe wie bei jeder anderen Marke in dieser Kategorie: warum nicht die bewilligte Schweizer Variante.
Funbet
Funbet verfügt nicht über eine Schweizer Erlaubnis. Ohne diese behördliche Basis ist das Angebot für Schweizer Kunden informell und entzieht sich der Kontrolle durch das Geldspielkonkordat.
Urteil. Funbet reiht sich in dieselbe Kategorie ein, ohne dass die Bewertung im den ausländischen Marken gegenüber abweicht.
Häufige Fragen zu mobilen Sportwetten in der Schweiz
Wer darf in der Schweiz Sportwetten für das Smartphone anbieten?
In der Schweiz dürfen nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport Sportwetten als Grossspiel anbieten, beide unter Aufsicht der Gespa. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Kraft.
Gilt die Bewilligung eines ausländischen Anbieters auch für Spielende in der Schweiz?
Nein. Eine ausländische Bewilligung – aus Curaçao, Malta oder einem anderen Land – gilt in der Schweiz nicht. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat keinen Schweizer Rechtsweg, keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister und keine Schweizer Auszahlungsgarantie.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette auf dem Handy gesetzt werden?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme werden Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage selbst gesetzt – Obergrenze CHF 9’999, bei unter 21-Jährigen CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote?
Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen Einsatz mal Gesamtquote – dem Produkt der Einzelquoten. Bei einer Einzelwette mit Einsatz CHF 10 und Quote 2.50 ergibt sich ein Gewinnbetrag von CHF 25.
Wie hoch sind Mindest- und Höchsteinsatz bei Einzel- und Kombinationswetten?
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ändern.
Sind Gewinne aus Sportwetten steuerfrei, und was heisst «je nach Kanton»?
Gewinne aus bewilligten Schweizer Sportwetten sind bis zur bundesrechtlichen Schwelle von CHF 1’071’000 (Stand 1.1.2026) pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei. Die kantonale Schwelle weicht ab – daher «je nach Kanton». Gewinne aus ausländischen Wetten werden kantonal unterschiedlich behandelt, Thurgau besteuert sie unabhängig vom Betrag.
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Inhalt erstellt vom Team «Wettgutscheinch.com»
